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ICH BIN 17 JAHRE ALT UND MÖCHTE MIT MEINEM 19-JÄHRIGEN PARTNER AUCH NACH 24 UHR IN DER DISKO VERBLEIBEN. IST DAS MÖGLICH?
>>> § 5 JuSchG

Du hast die Möglichkeit deine Eltern zu bitten, deinen Partner zur erziehungsbeauftragten Person zu berufen. In dem Fall muss dein Freund dir gegenüber verantwortungsbewusst handeln. Dies betrifft Regelungen zum Alkoholkonsum und zum Tabakrauchen, gemäß dem Jugendschutzgesetz.

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