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DARF ICH ALS 6-JÄHRIGE MIT MEINEM VATER IM KINO EINEN FILM ANSEHEN, DER ERST AB 12 JAHREN FREIGEGEBEN IST?
>>> § 11 JuSchG

In diesem Fall ist es dir gestattet, den Film zusammen mit dem Vater anzuschauen. Allerdings gilt diese Regelung nur für Kinder, welche im Alter von 6 bis 11 Jahren sind und sich einen Film mit der Altersfreigabe 12 ansehen wollen. Diese Ausnahme findet bei anderen Altersfreigaben keine Anwendung. Des Weiteren musst du von deinem Vater bzw. deiner Mutter begleitet werden, die Bestimmung einer erziehungsbeauftragten Person ist in diesem Zusammenhang nicht möglich.

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